Für Verträge zwischen 29 Grad und Unternehmen über Leistungen im Bereich Performance Marketing. Stand: [Platzhalter Datum].
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen 29 Grad („Agentur") und dem Auftraggeber über Beratung, Konzeption, Umsetzung und Steuerung von Marketingleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn die Agentur ihnen schriftlich zustimmt.
Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung. Maßgeblich für Umfang und Inhalt sind das Angebot und die dort genannte Leistungsbeschreibung; diese Bedingungen ergänzen sie.
Die Agentur erbringt Dienstleistungen, keinen Werkerfolg. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis — etwa Reichweite, Ranking, Leadzahl, ROAS oder Umsatz — ist nicht Vertragsgegenstand, da es maßgeblich von Plattformalgorithmen, Wettbewerb, Mediabudget, Angebot und Vertrieb des Auftraggebers abhängt.
Die Agentur darf Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen lassen und bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alles bereit, was zur Leistungserbringung nötig ist, insbesondere:
Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern Termine entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Zeitaufwand berechnet.
Mediabudgets, Lizenz-, Tool- und Produktionskosten sind nicht Teil des Agenturhonorars. Sie werden, soweit nicht anders vereinbart, direkt vom Auftraggeber gegenüber den Plattformen und Dienstleistern getragen und abgerechnet. Legt die Agentur Kosten aus, sind diese nach Nachweis unverzüglich zu erstatten.
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, zzgl. Umsatzsteuer. Laufende Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet, projektbezogene Leistungen nach Abschluss oder nach Meilensteinen. Rechnungen sind innerhalb von [Platzhalter: 14] Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen.
Betreuungsverträge laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit von [Platzhalter: 3] Monaten und verlängern sich danach auf unbestimmte Zeit. Sie können mit einer Frist von [Platzhalter: 1] Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den freigegebenen Ergebnissen. Nicht umgesetzte Entwürfe, Konzeptzwischenstände sowie von der Agentur eingesetzte Methoden, Vorlagen und Werkzeuge bleiben bei der Agentur. Rechte Dritter an Stockmaterial, Fonts und Software richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Der Auftraggeber prüft freigegebene Werbemittel und Aussagen auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Heilmittelwerbe- und Preisangabenrecht. Mit der Freigabe übernimmt er die Verantwortung für die Veröffentlichung. Von ihm bereitgestelltes Material muss frei von Rechten Dritter sein.
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite auch nach Vertragsende vertraulich. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Details zur Verarbeitung auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf [Platzhalter: die im laufenden Vertragsjahr gezahlte Nettovergütung]. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Ausfälle, Richtlinienänderungen oder Kontosperren bei Plattformen Dritter haftet die Agentur nicht.
Die Agentur darf Name und Logo des Auftraggebers sowie freigegebene Arbeitsergebnisse als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Nürnberg. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.